Mein Honorar erfahren Sie im Rahmen des Erstgespräches.

Sonnenblumenfeld - Seniorengesellschafter

Es besteht die Möglichkeit Betreuungskosten nach individuellen Verhältnissen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen.

Details siehe https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360536.html
 


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