Mein Honorar erfahren Sie im Rahmen des Erstgespräches.

Es besteht die Möglichkeit Betreuungskosten nach individuellen Verhältnissen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen.
Details siehe https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360536.html